Flugverspätung

Ob eine Woche Strandurlaub, Wandern in den Dolomiten oder auch ein aufregender Städtetrip in eine der beliebtesten Metropolen der Welt – so unterschiedlich ein Urlaub auch aussehen mag, so teilen doch alle Menschen eine unbändige Vorfreude auf die oftmals schönste Zeit des Jahres. Eine Sache, die den Reiselustigen die Ferien so richtig verhageln kann, ist eine Flugverspätung. Dabei kann es vorkommen, dass Reisende in erheblichem Maße benachteiligt werden. Ist dieser Fall eingetreten, ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen. Als Anwalt für Reiserecht in Berlin steht Ihnen Melissa Hornig zur Verfügung und berät Sie umfassend über Ihre Rechte und geht mit Ihnen die nächsten Schritte durch, die Sie in die Wege leiten sollten.

Was sind Voraussetzungen für eine Entschädigung nach Flugverspätung?

Damit man im Anschluss an eine Flugverspätung eine Entschädigung erhalten kann, müssen bestimmte Grundvoraussetzungen gegeben sein. Ganz wichtig dabei ist, dass Sie eine bestätigte Buchung des Flugs vorweisen können und rechtzeitig eingecheckt haben. Die EU-Verordnung Nr. 261/2004 zu Fluggastrechten, die entsprechende Entschädigungen bei verspäteten Flügen regelt, greift nur dann, wenn Ihr Flug in der EU gestartet ist oder in der EU gelandet ist und die Fluggesellschaft ihren Firmensitz in der EU, der Schweiz, in Island oder Norwegen hat.

Ab welcher Dauer kann ich bei einer Flugverspätung Schadensersatz erhalten?

Das ist relativ genau festgelegt: Sind Sie von einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden betroffen, haben Sie ein Recht auf Entschädigung. Als Berechnungsgrundlage dient hierbei der Zeitpunkt, an dem bei Ankunft am Zielort die Türen des Fliegers geöffnet werden. Aber wie verhält es sich bei Anschlussflügen? Hier kann schon eine leichte Verspätung eines vorangegangenen Fluges ausreichen, damit Sie Ihren Anschlussflug verpassen. Ist dieser unliebsame Fall eingetroffen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung, sofern zwei Bedingungen gegeben sind: Erstens muss es sich um eine einheitliche Buchung handeln, zweitens muss auch hier wieder die Verspätung am Zielflughafen mehr als drei Stunden betragen.

Vorsicht bei der Ursache der Flugverspätung!

Beachten Sie, dass die oben beschriebene „3-Stunden-Regel“ nicht pauschal bei jedem verspäteten Flug anwendbar ist. Es gibt sogenannte außergewöhnliche Umstände, bei denen die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen muss. Zu diesen zählt etwa ein Streik der Mitarbeiter, Naturkatastrophen oder gar terroristische Angriffe. Oftmals wird erst vor Gericht entschieden, ob wirklich solche außergewöhnlichen Umstände vorlagen.

Wie hoch ist die Entschädigung bei einer Flugverspätung?

Tatsächlich ist die beim Flug zurückgelegte Strecke dafür entscheidend, wie hoch die Entschädigung ausfällt. Eine solche reicht von 250 € für Strecken bis 1 500 km bis zu 600 € für Distanzen über 3 500 km. Das heißt in der Folge auch, dass die Höhe der Entschädigung in keinem Zusammenhang mit dem Ticketpreis steht. Die Fluggesellschaft muss dabei für jeden zahlenden Passagier Schadensersatz leisten – auch für Kleinkinder, sofern diese nicht umsonst geflogen sind.

Wurden Sie durch einen verspäteten Flug oder einen verpassten Anschlussflug benachteiligt? Dann wenden Sie sich an mich! Als erfahrene Rechtsanwältin für Reiserecht berate ich Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten und bin an Ihrer Seite, um Ihre rechtlichen Ansprüche geltend zu machen – notfalls auch vor Gericht. Mein erfahrenes Team und ich stehen Ihnen mit umfassender Expertise und großem Sachverstand zur Verfügung.