Eigenbedarf im Mietrecht

Das Mietrecht bzw. Gewerbemietrecht nimmt einen bedeutenden Platz im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ein. In diesem Bereich werden alle rechtlichen Themen berücksichtigt, die Mietverhältnisse betreffen. Hier sind für beide Parteien – Mieter und Vermieter – sämtliche juristischen Grundlagen formuliert. Diese werden immer dann zurate gezogen, wenn zwischen den beiden Parteien Uneinigkeiten herrschen, die nicht außerhalb des juristischen Wegs beigelegt werden können. In meiner Funktion als Rechtsanwalt für Gewerbemietrecht in Berlin  vertrete ich Mieter ebenso wie Vermieter vor Gericht oder außergerichtlich. Häufige Themen sind dabei etwa Mietmängel, Staffelmiete oder Aufhebungsverträge. Unabhängig von dem jeweiligen Fall vertrete ich Sie zielorientiert und rechtssicher und greife dabei auf meine weitreichende Erfahrung zurück. Auf dieser Seite setzen wir uns mit nicht weniger als dem häufigsten Kündigungsgrund für Vermieter auseinander – dem Eigenbedarf.

Wann liegt Eigenbedarf vor?

Man spricht immer dann von Eigenbedarf, wenn der Vermieter die Wohnung eines Mieters für sich selbst oder eine Person, die zu seinem Hausstand gehört, zu Wohnzwecken benötigt. Bei einer solchen zum Hausstand gehörenden Person kann es sich beispielsweise um eine(n) Familienangehörige(n) oder eine Pflegekraft handeln. Zu den Angehörigen, zu deren Gunsten der Vermieter seinen Mietern eine Kündigung aufgrund von Eigenbedarf aussprechen darf, gehören in der Regel Eltern und Kinder sowie Enkel oder Geschwister. Entferntere Angehörige zählen üblicherweise nicht zu diesem Personenkreis.

Verschiedene Gründe für Eigenbedarf

Damit der Vermieter seinen Mietern aufgrund von Eigenbedarf kündigen kann, reicht es nicht aus, wenn er schlichtweg den Wunsch hat, in den eigenen vier Wänden zu wohnen. Er muss nachvollziehbare und vernünftige Gründe aufzählen, warum er selbst oder eine begünstigte Person das Wohnobjekt beziehen möchte. Ein solcher Grund kann sein, dass der Vermieter seinen Altersruhesitz in der gekündigten Wohnung begründen möchte. Unter Umständen will er die Wohnung auch seinem Kind zur Verfügung stellen. In einem entsprechenden Kündigungsschreiben ist der Vermieter dazu verpflichtet, Stellung zu nehmen, für wen er die Wohnung benötigt. Des Weiteren muss er einen konkreten Sachverhalt darlegen, in dem er das Interesse der entsprechenden Person untermauert.

Wann ist die Kündigung aufgrund von Eigenbedarf unbegründet?

Es gibt neben den oben beschriebenen Voraussetzungen jedoch zahlreiche Anträge auf Eigenbedarf seitens des Vermieters, die als unbegründet gelten. So darf der Eigenbedarf beispielsweise nicht vorgeschoben sein. Konkret ist das der Fall, wenn der Vermieter die gekündigte Wohnung gar nicht wirklich für sich nutzen oder eine Bezugsperson darin wohnen lassen möchte. Eine solche vorgeschobene Kündigung erfolgt oftmals dann, wenn der Vermieter seinen Mieter als „lästig“ empfindet und diesen aus bestimmten Gründen aus der Wohnung haben möchte. Eine Kündigung aufgrund von Eigenbedarf ist auch dann unbegründet, wenn diese wegen eines erhöhten Wohnbedarfs seitens des Vermieters erfolgt.

Eigenbedarf und Mietrecht allgemein: umfassende Beratung durch Melissa Hornig

Es lohnt sich in jedem Fall, bei einer mit Eigenbedarf begründeten Kündigung einen Anwalt zu konsultieren. In Berlin stehe ich Ihnen zur Verfügung und berate Sie umfassend. Auch wenn Sie selbst Vermieter sind und sich zu diesem Thema sowie zum Mietrecht im Allgemeinen beraten lassen möchten, stehe ich Ihnen mit meinem umfassenden Sachverstand zur Verfügung und widme mich Ihrem konkreten Fall. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf, meine Mitarbeiter und ich freuen uns auf Ihre Anfrage!