Im Bereich Arbeitsrecht sind generell alle Rechtsfragen zusammengefasst, die sich um das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer drehen. Als Ihre Anwältin für Arbeitsrecht in Berlin stehe ich an Ihrer Seite und unterstütze Sie bei entsprechenden Rechtsfragen. Dabei greife ich auf einen großen Erfahrungsschatz zurück und betreue Sie vor Gericht wie auch außergerichtlich. Ich prüfe eingehend sämtliche Verordnungen, Bestimmungen und Gesetze, um die bestmögliche Lösung für Ihren spezifischen Fall zu finden. Dabei vertrete ich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber mit dem gleichen Engagement. Einer der zahlreichen Aspekte, die ich im Bereich Arbeitsrecht abdecke, ist dabei das Thema Lohn. Suchen Sie also etwa für Fragen rund um den gesetzlichen Mindestlohn einen Anwalt in Berlin, sind Sie bei mir an der richtigen Adresse.
Mindestlohn
Infos zum gesetzlichen Mindestlohn von Ihrer Anwältin in Berlin
Am 01. Januar 2015 wurde im Rahmen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland eingeführt. Dieses Gesetz sieht vor, dass der Arbeitgeber gegenüber seinen in Deutschland angestellten Arbeitnehmern dazu verpflichtet ist, einen Bruttostundenlohn zu zahlen, der den Betrag von 8,50 € brutto pro Stunde nicht unterschreitet. Diese Lohnuntergrenze wurde zum Jahresbeginn 2017 durch die Mindestlohnkommission auf 8,84 € angehoben, 2019 auf 9,19 €. Durch die Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung vom 09. November 2020 wurde der Mindestlohn mit Wirkung ab 01. Januar 2021 auf 9,50 € pro Stunde angehoben. Nach dieser Verordnung wird der Mindestlohn ferner ab dem 01. Juli 2021 auf 9,60 €, ab dem 01. Januar 2022 auf 9,82 € und ab dem 01. Juli 2022 auf 10,45 € brutto pro Stunde angehoben. Ganz so einfach stellt sich die Sache in der Realität aber oftmals nicht da, weshalb es in der Regel Sinn macht, in Fragen rund um den Mindestlohn einen Anwalt zu konsultieren. Schließlich gibt es diverse Ausnahmeregelungen und der gesetzliche Mindestlohn greift nicht automatische bei jedem Arbeitnehmer bzw. jeder Arbeitnehmerin.
Welche Ausnahmen gibt es beim Mindestlohn? Ihre Anwältin erklärt.
Der gesetzliche Mindestlohn greift grundsätzlich bei allen volljährigen Arbeitnehmern in Deutschland. Dies schließt grundsätzlich auch Praktikanten mit ein. Ausnahmen gelten jedoch für Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum absolvieren, das durch eine Ausbildungsordnung vorgeschrieben ist. Ebenso gilt diese Regelung nicht für Schüler oder Studenten, die ein Pflichtpraktikum im Rahmen der Schulausbildung oder des Studiums absolvieren. Ebenso muss bei Orientierungspraktika (bis zu drei Monaten) oder bei Maßnahmen zum Erwerb einer Einstiegsqualifikation, die von der Arbeitsagentur gefördert werden, nicht der gesetzliche Mindestlohn gezahlt werden. Des Weiteren sind jugendliche Arbeitnehmer und Auszubildende von diesem Anspruch ausgenommen, ebenso wie Langzeitarbeitslose, also Arbeitnehmer, die mindestens ein Jahr lang arbeitslos waren. Diese Personengruppe hat erst nach sechsmonatiger Beschäftigung Anspruch auf den Mindestlohn.
Weitere Arten des Mindestlohns
Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es noch weitere Arten des Mindestlohns wie die sogenannten Branchenmindestlöhne auf Grundlage des Tarifvertragsgesetzes bzw. Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, den Mindestlohn für die Pflegebranche oder Vergabemindestlöhne nach den Vergabegesetzen der einzelnen Länder. Wenden Sie sich bei Fragen rund um den Mindestlohn an Ihre Anwältin Melissa Hornig und profitieren Sie von einer professionellen wie zielgerichteten rechtlichen Betreuung.
Lassen Sie sich zum Thema Mindestlohn durch Ihre Anwältin beraten!
Wie kann ich Ihnen rund um Fragen zum gesetzlichen Mindestlohn weiterhelfen? Egal ob Sie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sind – ich berate Sie umfassend und durchleuchte jedes Detail in Ihrem individuellen Fall. Vielleicht werden auch andere Aspekte aus dem weiten Feld des Arbeitsrechts berührt, auf dem ich über jahrelange Erfahrung verfüge. Wenden Sie sich an eine erfahrene Anwältin für Arbeitsrecht in Berlin und schildern Sie mir Ihren Fall, ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!