Kündigungsschutzklage

Geht es um die Klärung einer juristischen Frage, die das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und -nehmer betrifft, also dem weiten Feld des Arbeitsrechts zuzuordnen ist? Dann sind Sie bei mir an der richtigen Adresse! Als Anwältin mit langjähriger Erfahrung auf verschiedenen Rechtsgebieten decke ich auch diverse arbeitsrechtliche Themen zuverlässig ab. Ich nehme mich mit großem Engagement Ihrem individuellen Fall an und prüfe sämtliche Bestimmungen und Gesetze, die dafür von Bedeutung sind. Dabei betreue ich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vor Gericht oder außergerichtlich. Einen wichtigen Teil meiner Arbeit in diesem umfassenden Rechtsgebiet macht dabei der Umgang mit Kündigungsschutzklagen aus. Erfahren Sie auf dieser Seite mehr darüber und nehmen Sie Kontakt zu meiner Kanzlei in Berlin-Mitte auf, damit Sie den rechtlichen Beistand erhalten, den Sie verdient haben.

Was gilt es bei einer Kündigungsschutzklage zu beachten?

Ihnen wurde gekündigt? Dann ist es oftmals ratsam, diese Sachlage von einem Experten arbeitsrechtlich prüfen zu lassen. Dabei ist durchaus Eile geboten, da die bestehende Frist, um gegen eine Kündigung rechtliche Schritte einzuleiten, nur kurz ist: Wenn die schriftliche Kündigung bei einem Arbeitnehmer eingegangen ist, bleibt diesem ein Zeitraum von drei Wochen, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Wenn diese Frist jedoch verstreicht, wird die Kündigung wirksam. Selbst dann, wenn diese formelle oder anders geartete Fehler beinhaltet. In der Folge bedeutet das, dass Sie anschließend keine arbeitsrechtliche Handhabe mehr haben, um dagegen vorzugehen. Aus diesen Gründen rate ich Ihnen dringend, Ihre Sachlage so schnell wie möglich von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Berlin prüfen zu lassen. Mit meinem Team in unserer Kanzlei in Berlin-Mitte bin ich für Sie da und berate Sie umfassend.

Kündigungsschutzklage: beispielhafter Ablauf eines Prozesses

Ein Kündigungsschutzprozess verfolgt das Ziel, festzustellen, ob ein Arbeitsverhältnis noch besteht oder dieses durch die Kündigung (rechts-)wirksam beendet wurde. Nach der Einreichung der Klage durch den Anwalt und die Zustellung selbiger durch das Gericht an den Klagegegner kommt es zu einer Verhandlung, mit der eine gütliche Einigung zwischen beiden Parteien erzielt werden soll. Dies kann beispielsweise durch die Schließung eines Vergleichs erreicht werden. In diesem Zusammenhang kommt es unter Umständen zu einer Einigung auf Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter der Bedingung, dass eine Abfindung gezahlt wird. Wird der Rechtsstreit noch nicht durch diese Güteverhandlung beendet, wird ein Kammertermin für eine mündliche Verhandlung vereinbart. Gelingt auch hier keine Einigung, können im Rahmen einer Beweisaufnahme Zeugen vernommen werden, Urkunden geprüft oder weitere Maßnahmen ergriffen werden. Schlussendlich wird der Prozess durch ein richterliches Urteil beendet.

Anfallende Kosten im Rahmen einer Kündigungsschutzklage

Kommt es im Rahmen einer Kündigungsschutzklage zu einem Prozess, setzen sich die dafür anfallenden Kosten aus Gerichts- und Anwaltskosten zusammen. Die Höhe dieser Kosten hängt von der Höhe des Streitwertes ab. Der Streitwert einer Kündigungsschutzklage beträgt ein Viertel des Bruttojahresgehaltes des Arbeitnehmers. Die Gebühren, die auf Grundlage dieses Streitwertes für den Anwalt und das Gericht anfallen, können aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bzw. dem Gerichtskostengesetz (GKG) entnommen werden.

Melissa Hornig beantwortet Ihre Fragen zur Kündigungsschutzklage

Wenden Sie sich jetzt vertrauensvoll an mich und mein Team in unserer Kanzlei in Berlin-Mitte, wenn wir Ihnen in Bezug auf eine Kündigungsschutzklage weiterhelfen können. Ich widme mich mit großem Engagement und einem umfassenden Erfahrungsschatz Ihrem Fall, um die für Sie bestmögliche Lösung zu erzielen. Ich freue mich auf Ihre Anfrage!