Kaufvertrag

Als erfahrene Anwältin für Zivilrecht in Berlin verfügt Melissa Hornig über einen breit gefächerten Erfahrungsschatz und betreut privat oder gewerblich agierende Personen außergerichtlich oder vor Gericht. Dementsprechend bietet sie in ihrer Kanzlei umfassende Beratungsleistungen unter anderem bei Fragen rund um den Kaufvertrag an, wie er in den § 433 ff. BGB behandelt wird. Dabei durchleuchtet Frau Hornig jeden Fall ganz individuell, um für ihre Mandanten die bestmögliche Lösung auszuarbeiten.

Darum ist rechtlicher Rat bei einem Kaufvertrag sinnvoll

Ein Vertrag ist definiert als ein verbindliches Rechtsgeschäft zwischen mindestens zwei Personen. Er dient der präzisen Festlegung der Rechte und Pflichten der daran beteiligten Parteien. Damit Sie hier kein unnötiges Risiko eingehen, ist es äußerst empfehlenswert, sowohl bei der Ausarbeitung als auch bei der Unterzeichnung eines Kaufvertrags den Rat eines professionellen Juristen einzuholen, der mit diesem Rechtsgebiet vertraut ist. Besonders ratsam ist es, schon vor der Unterzeichnung eine rechtliche Überprüfung zu veranlassen, damit Vertragsinhalte bis ins kleinste Detail geplant und mögliche Folgeprobleme von Anfang an ausgeschlossen werden können. Anwältin Melissa Hornig verfügt über die nötigen Kenntnisse, um Kaufverträge eingehend zu prüfen und eventuelle rechtliche Schlupflöcher aufzuspüren. Sollten Sie bereits einen rechtswirksamen Vertrag eingegangen sein, ist eine fachliche Beratung durch einen Anwalt ebenso empfehlenswert. Gerne erklären wir Ihnen in unserer Berliner Kanzlei anhand Ihres spezifischen Falls, ob Nachbesserungen, Rücktrittsbestimmungen oder Minderungen durchgesetzt werden können und wie diese sich konkret darstellen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Werk- und einem Kaufvertrag?

Generell ist ein Kaufvertrag von einem Werkvertrag zu unterscheiden. Ersterer ist dadurch charakterisiert, dass der Kontrakt zwischen einem Käufer und einem Verkäufer geschlossen wird. Dem Käufer wird das Recht eingeräumt, eine Sache oder ein Recht zu erwerben. Im Gegenzug kann der Verkäufer dafür eine monetäre Gegenleistung verlangen. Bei einem Werkvertrag werden die beiden Vertragsparteien als Werkunternehmer und Besteller bezeichnet. Hierbei steht nicht ein Kaufgeschäft, sondern Leistungspflichten im Vordergrund. Das bedeutet: Vertragsgegenstand ist in diesem Fall die Herstellung eines festgelegten Werks, nicht die Übergabe oder Übereignung einer fertigen Sache. Dabei muss die Höhe der Vergütung im Übrigen nicht von Anfang an festgelegt sein. Auf unserer Website haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zum Werkvertragsrecht zusammengefasst.

Kündigung oder Widerruf eines Kaufvertrags

Generell ist die Kündigung oder der Widerruf eines Vertrages an bestimmte Bedingungen geknüpft. Wichtig ist dabei zu wissen, dass bei einem Kaufvertrag keine allgemeine Verjährungsfrist besteht – wohl aber bei den verschiedenen Ansprüchen beider Parteien: So gilt etwa der Zahlungsanspruch des Verkäufers nach drei Jahren als verjährt, die Gewährleistungsansprüche des Käufers in der Regel nach zwei Jahren. Die Fristen beginnen laut § 634a BGB jeweils mit Abnahme der gekauften bzw. verkauften Sache.

Lassen Sie sich umfassend beraten!

Möchten Sie einen rechtssicheren Kaufvertrag aufsetzen oder gibt es Streitigkeiten um einen bestehenden Kontrakt? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an Melissa Hornig und ihr erfahrenes Team! Wir widmen uns in unserer Berliner Kanzlei Ihrem spezifischen Fall mit der nötigen Sorgfalt und großem Engagement, damit wir Ihre rechtlichen Ansprüche geltend machen. Profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise im Kaufvertragsrecht und nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!