Rechtsgebiete

Das Leistungsangebot der Rechtsanwaltskanzlei Hornig umfasst insbesondere die folgenden Bereiche

Mietrecht

Das Gebiet des Mietrechts, wie es im BGB verankert ist, umfasst alle Bereiche rund um das Mietverhältnis. Hier werden die rechtlichen Grundlagen von Mietern und Vermietern formuliert, die besonders bei Unstimmigkeiten zurate gezogen werden. Ob Schönheitsreparaturen, Maklerprovision oder Betriebskostenabrechnung ­– in allen Fragen des Mietrechts berät Sie Ihre Rechtsanwältin Hornig kompetent, rechtssicher und mit dem nötigen Sachverstand. Unser Angebot richtet sich an beide Seiten, also an Mieter und Vermieter, und kann sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich wahrgenommen werden.

Mietrecht in Berlin – hier finden Sie Ihren Rechtsanwalt

In den entsprechenden Abschnitten des BGB werden die Rechte und Pflichten beider Parteien, also der Mieter- und Vermieterseite, formuliert. Aufgrund der hohen Komplexität des Themas ist es sinnvoll, besonders als Laie den Rat eines spezialisierten Anwalts aufzusuchen, wenn Fragestellungen in Bezug auf die Mietwohnung wie aufgetretene Mängel aufkommen. Aber auch bei Vermietern bzw. Verwaltern einer Immobilie existieren häufig Verständnisprobleme, die sich durch den Rat eines versierten Anwalts für Mietrecht aufklären lassen. In Berlin-Mitte finden Sie unsere Kanzlei und Ihre direkte Ansprechpartnerin Frau Hornig, die sich als Rechtsanwältin unter anderem mit mietrechtlichen Problemen auseinandersetzt. Wir beraten Sie persönlich rund um Ihren individuellen Fall – vereinbaren Sie einen Termin!

Mietrechtliche Fragestellungen kompetent beantworten lassen

Wir bieten Ihnen umfangreiche Leistungen in der Beratung und Vertretung Ihrer mietrechtlichen Angelegenheit an. Da sich das Rechtsgebiet als sehr vielfältig und umfangreich darstellt, widmen wir uns vielen unterschiedlichen Themengebieten. Angefangen bei der Maklerprovision über das vielschichtige Thema von Kündigungen – fristlos, ordnungsgemäß und bei Eigenbedarf – bis zur Mietkaution prüfen wir Ihre Anliegen auf ihre rechtliche Verbindlichkeit. Darüber hinaus gehören Fragen zu Schönheitsreparaturen, Mängeln und Mietminderungen sowie -erhöhungen zu unserem Aufgabenbereich. Zudem wenden sich Personen und Immobilienunternehmen bei Fragestellungen rund um Modernisierungen, Betriebskosten und Mietverträge sowie Mahnungen an unsere Kanzlei.

Von der Maklerprovision bis zur Kautionsrückzahlung gut beraten mit einem Anwalt für Mietrecht

Dass rechtlicher Beistand im Gebiet des Mietrechts nützlich sein kann, wird allein durch die komplexen Zusammenhänge von Rechten und Pflichten in den entsprechenden Abschnitten nachvollziehbar, die sich von § 535 bis § 580a BGB erstrecken. So erhalten wir sowohl aus privater als auch gewerblicher Richtung regelmäßig Anfragen, denen wir mit Sachverstand nachgehen. Wenn beispielsweise ein Makler zum Immobilienverkauf oder zur Vermietung beauftragt wird, stellt dieser seine Dienstleistung in Form einer Provision entsprechend in Rechnung. Ein Thema, das spätestens seit 2015 weitläufig bekannt wurde, ist hierbei die umgangssprachlich als Bestellerprinzip bezeichnete Gesetzesanpassung. Mit der Einführung dieser Regelung zum 01.06.2015 wurde die Zahlung der Maklerprovision gesetzlich festgehalten. In welcher Form die Zahlung der Provision von Eigentümer- oder Mieterseite erfolgen muss, ist abhängig von einigen Regelungen. Gerne erklären wir Ihnen im speziellen Fall die Feinheiten und stehen Ihnen als Rechtsbeistand in außergerichtlicher und gerichtlicher Form zur Seite.

Schönheitsreparaturen und weitere mietrechtliche Fragen für Mieter

Eines der häufigsten Themen, mit denen Mieter auf uns zukommen, ist das Thema der Schönheitsreparaturen. Nicht zuletzt aufgrund der zahlreichen Neuregelungen erscheint die Forderung nach Ausbesserung der Räume nach dem Auszug ein breites, für Laien oftmals unverständliches Feld zu sein. Ebenso treten Schimmel, feuchte Wände oder andere Mängel, die den gemieteten Wohnbereich beeinträchtigen, relativ häufig auf. Sollten Sie also auf der Suche nach einem Anwalt in Berlin sein, der Ihnen im Mietrecht Unterstützung bietet, treten Sie gerne mit uns in Kontakt. Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung Ihrer Forderungen, wenn es beispielsweise um eine qualitätsbeeinträchtigende Wohnsituation geht. Wir prüfen Ihren jeweiligen Fall und klären Sie darüber auf, ob Sie Ihren Anspruch auf Mietminderung geltend machen können.

Bei Modernisierung und Betriebskostennachzahlung Beratung in Anspruch nehmen

Sie haben das Gefühl, dass eine Nachzahlung Ihrer Betriebskosten nicht rechtens ist und möchten dies gerne durch einen Anwalt prüfen lassen? Oder stehen an der von Ihnen gemieteten Einheit umfangreiche Modernisierungen an und Sie sind daran interessiert, welche Rechte Sie diesbezüglich haben? Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Rechtsanwältin Hornig berät und vertritt Sie in Ihren Anliegen – auf persönliche und zugleich höchst fachmännische Weise mit dem nötigen Sachverstand. Auch, wenn Sie nach Auszug schon länger als vereinbart auf die Rückzahlung Ihrer Mietkaution warten, nehmen Sie unseren rechtlichen Beistand gerne in Anspruch. Wir leiten in persönlicher Abstimmung mit Ihnen die notwendigen Schritte ein. Ob modernisierungsbedingte Beeinträchtigungen oder außerordentliche Kündigung – als Anwältin nehme ich mich Ihrer Sache gerne an!

Als Vermieter einen Rechtsanwalt für Mietrecht konsultieren

Wie bereits eingangs beschrieben, versteht sich unsere Kanzlei in Berlin als Anlaufstelle für beide Seiten eines Mietverhältnisses. So sind wir auch für Eigentümer oder deren Hausverwaltung in der Klärung mietrechtlicher Belange tätig und unterstützen mit unserem Fachwissen private Hauseigentümer ebenso wie Immobilienverwaltungen und Wohnungsbaugenossenschaften. Unter anderem zählen Themenbereiche wie die Mieterhöhung durch Modernisierungsarbeiten sowie die Überprüfung, Erstellung und Anpassung von Mietverträgen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu unseren Aufgabenbereichen. Darüber hinaus bieten wir unsere Leistung bei der Durchsetzung von Mietausfällen an. Um Ihren Forderungen gegenüber Ihrer Mieter ausreichend Nachdruck verleihen zu können, leiten wir entsprechende Maßnahmen ein.

Mahnungen und Aufhebungsverträge: Ihre Rechtsanwältin für Mietrecht in Berlin

Sie sehen sich im Recht und möchten Ihren säumigen Mieter dazu bewegen, die ausstehenden Mietzahlungen zu begleichen? Oder suchen rechtlichen Rat, weil der Bewohner Ihrer Mietwohnung eine Mietaufhebung wünscht? Um alles in verbindlichen und rechtlich einwandfreien Bahnen abwickeln zu können, empfiehlt es sich, einen Anwalt bzw. eine Anwältin zu konsultieren. Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir Aufhebungsverträge und Kündigungen auf Basis geltender Rechtsprechung, die alle Regularien zur Auflösung eines Mietverhältnisses beinhalten. So können beispielsweise Bedingungen an eine vorzeitige Kündigung und die Rückgabe des Mietobjekts gestellt werden. Außerdem kann im Rahmen eines Aufhebungsvertrags eine Regelung für die Rückzahlung der Mietkaution festgelegt werden. Wenden Sie sich für einen unverbindlichen Termin an unsere Kanzlei in Berlin – als Rechtsanwältin für Mietrecht bin ich gerne persönlich für Sie da! Gerne besuche ich Sie direkt bei Ihnen vor Ort, um über die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit zu sprechen. So haben wir in Ihrem Büro direkt alle essentiellen Papiere in Reichweite und können uns optimal mit Ihrem spezifischen Fall auseinandersetzen. Als Ihre Anwältin für Mietrecht freue ich mich darauf, von Ihnen Nachricht zu erhalten. Ob Mieter, Vermieter oder Wohnungsverwaltung – in unserer Kanzlei finden Sie Ihren kompetenten Ansprechpartner in dem dazugehörigen Rechtsgebiet. Rufen Sie mich an, schreiben Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular!