Rechtsgebiete

Das Leistungsangebot der Rechtsanwaltskanzlei Hornig umfasst insbesondere die folgenden Bereiche

Gewerbemietrecht

Sie suchen einen Ansprechpartner, der Sie rund um die rechtlichen Hintergründe der Gewerbemiete beraten und vertreten kann? In allen Fragen zum Gewerbemietrecht biete ich als Berliner Anwältin rechtlichen Beistand. Egal, ob Sie als Existenzgründer eine Räumlichkeit mieten möchten oder bereits tätiger Unternehmer sind und eine Immobilie gemietet haben. Gleichermaßen vertrete ich Vermieter von Gewerbeimmobilien in allen mietrechtlichen Angelegenheiten. Wenden Sie sich vertrauensvoll an meine Kanzlei. Wir stehen Ihnen unter anderem in den folgenden Themenbereichen zur Verfügung:

  • Vertragsgestaltung
  • Vertragsdurchsetzung
  • Vertragsklauseln
  • Kündigung
  • Vorzeitiger Beendigung des Gewerbemietverhältnisses
  • Räumungsklage
  • Betriebskosten
  • Mietmängel
  • Mietminderung
  • Schadensersatz
  • Mietsicherheit
  • Mietbürgschaft
  • Betriebszweck
  • Mieterhöhung
  • Staffelmiete
  • Indexmiete
  • Mietermix
  • Branchenmix
  • Schönheitsreparaturen
  • Umbau
  • Sanierung
  • Renovierung
  • Schallschutz
  • Prüfung
  • Aufhebungsvertrag

Anwalt für Gewerbemietrecht für beide Seiten des Mietverhältnisses

Anders als bei der Vermietung von Wohnraum existieren im Gewerbemietrecht keine speziellen Normen, die den Mieter schützen wie beispielsweise die Mietpreisbremse. Vielmehr basieren Mietverträge zur gewerblichen Nutzung von Immobilien auf Individualabreden. Es besteht also weitestgehend Vertragsfreiheit. Wenn Sie aktuell rechtlichen Beistand bei der Formulierung und Vertragsgestaltung benötigen, aber auch, wenn Sie sich auf Mieterseite Fragen zur rechtlichen Situation stellen oder vor der Vertragsunterzeichnung anwaltlichen Rat einholen möchten – wir sind für Sie da. Als langjährig tätige Rechtsanwältin informiere ich Sie zum Gewerbemietrecht in meiner Kanzlei in Berlin-Mitte. Vereinbaren Sie einen Termin!

Vertragsgestaltung im Gewerbemietrecht

Wie bereits erwähnt, ist die Vertragsgestaltung frei von mieterschützenden Normen, wenn es um die Vermietung einer gewerblichen Einheit geht. So können individuelle Regelungen über die vom Mieter zu tragenden Nebenkosten, die Verzinsung der Kaution und die finanzielle Beteiligung an Instandsetzungsarbeiten rechtsverbindlich formuliert werden. Zudem sind Mietzeit, Kündigungsfrist und natürlich Miethöhe frei verhandelbar. Es ist jedoch unbedingt ratsam, bei der Ausformulierung eines Vertrags gewerbemietrechtlichen Rat einzuholen, um die gesetzlichen Bestimmungen beispielsweise in Formularverträgen auf ihre Wirksamkeit zu prüfen.

Fragen rund um die Miet- und Betriebskostenzahlung in der Geschäftsraummiete

Sie suchen einen Anwalt für Gewerbemietrecht, weil Sie beispielsweise Fragen zur Mietkaution oder Betriebskostenabrechnung haben? Oder haben Sie das Gefühl, dass Ihnen Mietminderung aufgrund von Mängeln am gemieteten Objekt zusteht? In all diesen Fällen stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung im Rechtsgebiet des Gewerbemietrechts zur Verfügung und vertreten Sie mit unserer mehrjährigen Expertise auf diesem Gebiet.

Mietminderung: Rat beim Anwalt für Gewerbemietrecht einholen

Wie auch beim privaten ist es im gewerblichen Mietrecht möglich, eine Mietminderung aufgrund spezifischer Begebenheiten zu erwirken. Diese wird laut § 536 BGB geregelt. Die Voraussetzungen hierfür sollten Schritt für Schritt beachtet werden. Lassen Sie sich bei der Betrachtung Ihres speziellen Falls fachlich unterstützen, um zu bewerten, ob eine Mietminderung durch erhebliche Mängel am Mietobjekt begründet ist.

Optionsrecht im Gewerbemietrecht

Besonders bei Existenzgründern, die Räume für Ihr Gewerbe anmieten, empfiehlt es sich, von einer langen Vertragsbindung vorerst Abstand zu nehmen. Denn wenn es noch nicht klar ist, ob sich das Geschäftsmodell auch in der Praxis bewähren kann, profitiert man vom Optionsrecht, das einem im Rahmen des Mietvertrags eingeräumt werden kann. Hiermit wird bereits bei Vertragsschluss dem Mieter die Option auf Verlängerung des Mietverhältnisses um drei oder fünf Jahre ermöglicht. Der Mieter hat daraufhin innerhalb einer bestimmten Frist vor Vertragsablauf die Chance, von diesem Optionsrecht Gebrauch zu machen.

Anwaltliche Unterstützung im Gewerbemietrecht in Berlin: Melissa Hornig

Sie suchen eine direkte Ansprechpartnerin für Ihren Fall, die Sie kompetent und mit der nötigen Erfahrung im Rechtsgebiet des Gewerbemietrechts berät? Anwältin Melissa Hornig ist in Berlin-Mitte für Sie da. Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns kostenlos!